Garagenplatz kann jederzeit unter Einhaltung einer 1 monatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.